Deutschland will sein Rechtswesen Schritt für Schritt digitalisieren. Zu diesem Zweck müssten sich Anwältinnen und Anwälte eigentlich ab dem neuen Jahr für den elektronischen Postverkehr wappnen. Doch das dafür nötige System hat gravierende Sicherheitsprobleme.
So ist das «besondere elektronische Anwaltspostfach» (beA) unfreiwillig eines der grossen Gesprächsthemen am diesjährigen Hacker-Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC), der noch bis am Samstag in Leipzig stattfindet.
Anwältinnen und Anwälte müssen ab 2022 ihre Akten elektronisch bei Gerichten einreichen und als Schritt in diese Richtung bereits ab 2018 mit dem beA arbeiten. Doch am Mittwoch machte die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) einen Rückzieher und empfahl sämtlichen Rechtsanwältinnen und -anwälten, die das beA-System bereits installiert haben, dieses «dringend» wieder zu löschen.
Dadurch sollen nach Angaben der Brak die «sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebenden Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung» ausgeschlossen werden. Gemäss der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) hatten Hacker aufgrund einer Lücke im System die Möglichkeit, sich in die Inhalte «sämtlicher Kommunikation aller beA-Nutzer einzuschleichen».
Die gesetzliche Anwaltsorganisation gerät gemäss «FAZ» zunehmend in Erklärungsnot. Zunächst habe die Brak von einem «abgelaufenen Zertifikat» gesprochen, obwohl dieses eigentlich wegen Hackerangriffen zurückgezogen worden war. Frühere Mitteilungen seien inzwischen kommentarlos entfernt worden.