Die Entschädigung der Senderechte von Drehbuchautoren und Regisseuren für die Ausstrahlung ihrer audiovisuellen Werke in Programmen von SF DRS ist neu geregelt worden. Die neue Vereinbarung mit Suissimage betrifft sämtliche Produktionen, also Ko-Produktionen, Auftragsfilme und Ankäufe. Ausgenommen von der Vereinbarung seien aber Eigenproduktionen von SRG SSR idée suisse, wie das Schweizer Fernsehen DRS am Montag mitteilte. Mit der neuen Regelung werde eine Lücke im Abgeltungssystem geschlossen und damit ein wichtiger Beitrag zur Gleichbehandlung der Filmschaffenden in der gesamten Schweiz geleistet.
Montag
05.08.2002