Was bisher gesetzlich unzulässig war, ist ab dem 1. Februar 2010 erlaubt: TV-Werbung und -Sponsoring für leichte Alkoholika in den Programmen der SRG. Die Ausstrahlung darf in den einzelnen Programmen, im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, frühestens nach den abendlichen Hauptausgaben der Nachrichtensendungen erfolgen. Ausnahme: Bei Live-Sport-Übertragungen gelten keine zeitlichen Restriktionen. Gemäss Gesetzgebung zugelassen sind alle alkoholischen Produkte, deren Alkoholgehalt 15 Volumenprozent nicht überschreiten und die ausschliesslich durch Vergärung gewonnen werden, zum Beispiel Bier und Wein.
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) dürfen private Fernsehsender bereits seit April 2007 Alkoholwerbung ausstrahlen. Nach Ablauf der Referendumsfrist tritt nun die Lockerung des Verbotes auch für die SRG-Sender in Kraft. «Bei der Aufhebung des Alkoholwerbeverbots geht es vor allem darum, gleich lange Spiesse für inländische und ausländische Fernsehsender zu haben», sagte Othmar Stadelmann, stellvertretender Direktor der Publisuisse, am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. Allerdings sei die künftige Nachfrage der Kundenseite derzeit nur sehr schwierig abzuschätzen, so der kommerzielle SRG-Partner Publisuisse. «Wir rechnen mit etwa 3 Millionen Franken zusätzlichen Einnahmen durch die Alkoholwerbung.» Dies wäre etwa 1 Prozent der gesamten Werbeeinnahmen von jährlich 370 Millionen.
Donnerstag
28.01.2010



