Der Verwaltungsrat der Republik hat die Klage des Angestellten, den sie wegen sexueller Belästigungen im Oktober 2023 fristlos entlassen hatte, akzeptiert.
«Die Klage betraf im Wesentlichen den Zeitpunkt der Kündigung, die Geschwindigkeit der vorgenommenen Untersuchungshandlungen sowie einzelne Formulierungen im Arbeitszeugnis», schreibt das Online-Magazin dazu «in eigener Sache» am Freitag.
Man habe der Klage des ehemaligen Mitarbeiters «ohne Anerkennung der tatsächlichen Vorbringungen des Klägers stattgegeben», heisst es etwas gestelzt.
Der Schutz der meldenden Personen sowie die Integrität sämtlicher Mitarbeitenden der Republik stünden an oberster Stelle. Deshalb habe man sich gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung entschieden.
Beim fehlbaren Journalisten kam es bereits bei der «WochenZeitung» zu Übergriffen. Bei seiner Zeit bei der Republik kam dann der Donnerschlag, nachdem über einen SRF-Bericht am 24. August 2023 öffentlich bekannt geworden ist, dass unter anderem sechs Frauen gegen einen Republik-Mitarbeiter den Vorwurf sexueller Belästigung erheben. Zwei der Betroffenen sollen zum Zeitpunkt der Vorfälle bei der Republik angestellt gewesen sein.