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Freitag
25.05.2001

Die Bündner Regierung verlangt, dass auch private regionale und lokale elektronische Medien einen Leistungsauftrag erfüllen, insbesondere in den Berg- und Randgebieten. Der Service public soll nicht nur Sache der SRG sein. Deshalb sollen auch in Zukunft private Veranstalter in abgelegenen Regionen durch ein Gebührensplitting unterstützt werden, schreibt die Kantonsregierung am Freitag in einer Stellungnahme zur Revision des eidgenössischen Radio- und Fernsehgesetzes. Den Service-Public-Anbietern in Graubünden soll ausserdem auf allen elektronischen Verbreitungskanälen die ungehinderte, kostenlose oder kostengünstige Verbreitung sämtlicher Programme ermöglicht werden.