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Samstag
17.10.2009

Eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen den Herausgeber des «Bündner Anzeigers», Stefan Bühler, hat der frühere Journalist und heutige PR-Berater Raymond Lüdi am Freitag gegenüber dem Klein Report angekündigt. Dies, nachdem er mit einer analogen Ehrverletzungsklage in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht von Graubünden gescheitert war. Er habe das Thema nicht an das Bundesgericht weiterziehen wollen, weil es in der Zwischenzeit verjährt wäre, sagte er am Freitag gegenüber dem Klein Report.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein Artikel im «Bündner Anzeiger» vom Dezember 2006, in dem Stefan Bühler Lüdi vorgeworfen hatte, aus Eigeninteresse einen Anlageberater in einem Artikel in der Zeitschrift «K-Geld» angeschwärzt zu haben. «Gegen Lüdis Klagen habe ich den Wahrheitsbeweis erbracht, weshalb er alle Kosten übernehmen und mich entschädigen musste», sagte Stefan Bühler. Trotzdem lässt Raymond Lüdi diese Niederlagen nicht auf sich sitzen und versucht es jetzt mit einer Klage auf Persönlichkeitsverletzung. «Der Artikel ist immer noch im Internet, weshalb die Persönlichkeitsverletzung immer noch besteht», begründete er gegenüber dem Klein Report die Klage drei Jahre nach der Publikation des Beitrags im «Bündner Anzeiger».