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Dienstag
30.09.2014

IT / Telekom / Druck

Der Streit zwischen der Primacall AG und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) endet in einem gerichtlichen Vergleich. Die Fixnetztelefonie-Anbieterin verpflichtet sich, den Sterneintrag im Telefonbuch beim Akquirieren neuer Kunden zu respektieren.

Privatpersonen hatten sich beim Seco beschwert, dass sie trotz Sterneintrag unerbetene Werbeanrufe von der Primacall AG erhielten. Das Unternehmen warb per Telefon um neue Kunden.

Grund für das Unbehagen war auch die Preselection-Methode: Die Kunden der Primacall AG telefonieren auf Rechnung ihrer Anbieterin, bezahlen aber weiterhin die Grundgebühr der Swisscom für den Anschluss. Man beschwerte sich beim Seco, die Dienstleistungen der Primacall könnten verwechselt werden mit jenen der Swisscom.

Das Staatssekretariat rügte die Beanstandete im November 2012. Doch «nachdem die Abmahnung des Seco keine Wirkungen zeitigte», wie es heisst, legte es ein Scheit nach und reichte im Dezember 2013 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich Zivilklage ein. Schliesslich haben sich die beiden Parteien in einem Vergleich geeinigt, der im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» am Montag publiziert wurde.

Die Primacall AG verpflichtet sich, den Willen von möglichen Kunden, keine Werbeanrufe erhalten zu wollen, zu respektieren. Vorbehalten bleibt die «ausdrückliche Zustimmung» für Werbeanrufe der Primacall AG, so der etwas vage Wortlaut im Vergleichstext.

Ob der Streit damit besiegelt ist, bleibt offen. Was unter einer «ausdrücklichen Zustimmung» genau zu verstehen ist, könnte die Streitparteien erneut vors Handelsgericht führen.

Im Übrigen verpflichtet sich die Telefonanbieterin, die möglichen Neukunden darauf hinzuweisen, dass diese bei Annahme des Angebots den Swisscom-Anschluss behalten und für die übrigen Dienste neu auf Rechnung von Primacall telefonieren. Zudem muss die Primacall AG in den Werbeanrufen ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie im eigenen Namen und unabhängig von der Swisscom handelt.