Der ehemalige deutsche Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden liess die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Die Verhandlung beginnt am 23. Februar 2015.
Edathy wird vorgeworfen, über seinen Dienst-Laptop in sieben Fällen kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen zu haben. Er war in den Fokus der Ermittler geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte.
Der Sozialdemokrat hatte bisher immer betont, dass sich unter seinen Nacktbildern keine Bilder von Kindern befänden.
Der Strafrahmen beträgt höchstens zwei Jahre Gefängnis. Trotzdem findet die Verhandlung nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor der grossen Strafkammer am Landgericht statt. Das Gericht begründet dies mit Edathys herausragender Rolle als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU).