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Dienstag
03.06.2014

Medien / Publizistik

Der Presserat hat eine Beschwerde von «Weltwoche»-Journalist Alex Baur abgewiesen. Baur hatte sich über einen Bericht der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) beschwert, der die Klage des Whistleblowers Rudolf Elmer gegen «Bilanz» und «Weltwoche» zum Thema hatte, teilte der Presserat am Montag mit..

Konkret ging es um einen Entscheid des Zürcher Bezirksgerichts, das beurteilen musste, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Das Gericht verlangte von der «Weltwoche», dass sie innerhalb von 20 Tagen die Vorwürfe gegen Elmer beweisen müsse.

In der Agenturmeldung der SDA sei der Eindruck entstanden, Elmer habe vor Gericht einen ersten «Teilerfolg» gegen die «Weltwoche» errungen, monierte Baur. Zudem seien weder die «Weltwoche» noch er selbst von der SDA in Zusammenhang mit der Berichterstattung angehört worden.

Die SDA argumentierte, dass sie sich auf einen Gerichtsbeschluss gestützt habe und dass dieser keine neuen materiellen Aspekte beinhaltet hätte, welche eine Anhörung gerechtfertigt hätten. Die Praxis der Berichterstattung über Gerichtsfälle beschränke sich in der Regel auf die Wiedergabe des Urteils, hielt die SDA in ihrer Stellungnahme zuhanden des Presserates fest.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, würden die Stellungnahmen aller Parteien laufend in den Medien wiedergegeben, so die SDA weiter. Reaktionen zu Gerichtsurteilen würden zudem in den seltensten Fällen aktiv eingeholt, erst recht nicht, wenn es sich nicht um letztinstanzliche Urteile handle wie im vorliegenden Fall.

Die Wertung, wonach Elmer einen Zwischenerfolg erzielt habe, hält der Presserat für zulässig, da die Leserschaft im Bericht zwischen Information und Wertung derselben habe unterscheiden können.

Eine Verpflichtung, zu (Zwischen-)Entscheiden die Meinung der am Verfahren Beteiligen einzuholen, habe nicht bestanden. Es seien keine schwerwiegenden Vorwürfe erkennbar gewesen, zu denen der Beschwerdeführer oder die «Weltwoche» hätten angehört werden sollen.
Der Presserat wies die Beschwerde deshalb in beiden Punkten ab.