Zwei Millionen Franken will der Bundesrat zur Unterstützung der SDA ab 2019 pro Jahr einsetzen. Die gesetzliche Grundlage dazu muss in der revidierten RTVV aber erst noch geschaffen werden. Trotzdem hat die SDA den Betrag in der Buchhaltung fest eingeplant.
«Damit die Schweizerische Depeschenagentur finanziell unterstützt werden kann, sollen zuerst die rechtlichen Grundlagen dazu geschaffen werden anhand einer Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)», bestätigte Bakom-Sprecherin Silvia Canova dem Klein Report auf Anfrage.
Der entsprechende Revisionsentwurf der RTVV sei derzeit und bis zum 16. Februar in der Vernehmlassung. «Der Bundesrat hat also die Verordnungsbestimmung noch nicht verabschiedet», so Canova weiter. Trotzdem sind die jährlichen zwei Millionen Franken in der Finanzplanung der SDA ab 2019 miteingerechnet, wie CEO Markus Schwab dem Klein Report sagte.
Die SDA wurde laut Schwab von den Bundesbehörden über eine mögliche finanzielle Unterstützung bereits vorgängig zur Veröffentlichung dieser Entscheidung informiert. Der geplante Stellenabbau und die Fusion mit Keystone hat die Agentur den Behörden jeweils kurz vor Bekanntgabe mitgeteilt.
«Wir haben die nun notwendig gewordene Restrukturierung als eigenständiges Unternehmen entscheiden. Das Projekt mit Keystone war darüber hinaus zu keiner Zeit davon abhängig, ob es Bundesbeiträge gibt oder nicht», erklärte Schwab.
Er gehe deshalb auch nicht davon aus, dass die beiden unternehmerischen Entscheidungen der SDA einen Einfluss auf die Vernehmlassung und den endgültigen Entscheid des Bundesrates haben werden.
Silvia Canova sagte dazu: «Der Bundesrat wird in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung über die RTVV-Teilrevision entscheiden. Im Vernehmlassungsentwurf ist eine Kann-Bestimmung vorgesehen, welche es dem Uvek überlässt, eine Leistungsvereinbarung mit der SDA abzuschliessen.»
Eine solche Leistungsvereinbarung würde die Unterstützung der SDA an Vorgaben des Bundesrates knüpfen - das Medienunternehmen dürfte das Geld also nur für klar abgesteckte Zwecke einsetzten. «Wenn die Leistungsvereinbarung nicht oder schlecht erfüllt wird, gibt es verschiedene aufsichtsrechtliche Massnahmen», so Canova weiter.
Zum Inhalt einer solchen Vereinbarung präzisiert der erläuternde Bericht zur Teilrevision des RTVV, dass diese «lokal-regionale Bedürfnisse» in den Vordergrund stellen soll.
Entsprechend will SDA-CEO Markus Schwab die regionale Medienunterstützung seines Unternehmens in der Vernehmlassung hervorheben: «Die SDA unterstützt die lokal-regionalen Radio- und Fernsehsender dabei, die journalistische Qualität zu sichern. Ferner sorgt die SDA dafür, dass die Solidarität unter den Sprachen in der Schweiz gewährleistet ist. Allein schon das Defizit, das aus der Sprachensolidarität jährlich entsteht, beträgt bis zu 2,8 Millionen Franken. Das könnte mittels Fördermitteln teilweise ausgeglichen werden.»