Die Neue Bauernkoordination Schweiz hat recheriert, dass die Verwendung des Schweizer Kreuzes in vielen Schweizer Firmenlogos nicht zulässig ist. Deshalb reichten Mitglieder der Bauernkoordination am 14.6.2013 gegen Unbekannt und die Emmi Schweiz AG eine Strafanzeige wegen Verstosses des Wappenschutzgesetzes bei der Staatsanwaltschaft Luzern ein, wie die Organisation am Montag meldete.
Betroffen vom Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz sind viele Firmen: Neben Lebensmittelherstellern wie Midor, Emmi, Zwicky, Nestlé, Valser, usw., sind auch Firmen mit Schweizerkreuz-Logo der Exportindustrie sowie anderen Branchen davon betroffen.
Aus einem Bericht der «Handelszeitung» geht hervor, dass Nestlé «freiwillig» auf das Schweizerkreuz bei einem Teil ihrer Produkte verzichten würde. Die Swissness-Gesetzgebung tritt voraussichtlich am 1.1.2016 in Kraft und erlaubt erst dann das Verwenden von Schweizerkreuzen auf Produktverpackungen.
Alle Schweizer Firmen, deren Logos ohne Schweizerkreuz im Schweizer Markenregister www.swissreg.ch eingetragen sind, verstossen gegen das geltende Recht. Sie werden von den zuständigen Staatsanwaltschaften schon jetzt mit bis zu 5000 Franken Busse gebüsst, da sie gegen geltendes Recht verstossen, wie die Bauernorganisation festhält.