Der Verband Schweizer Werbung stellt sich hinter den Gesetzesentwurf zur Werbung in der Konsumkreditbranche. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat vorgeschlagen, dass aggressive Werbung mit einer privatrechtlichen Konvention nach Vorbild der Schweizerischen Lauterkeitskommission bekämpft werden soll.
Ein Verbot der Werbung, wie es ursprünglich gefordert worden war, lehnt die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation «entschieden» ab. «Es wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern schiesst auch am eigentlichen Ziel, die Jugendverschuldung zu vermindern, vorbei», heisst es in der Stellungnahme von Schweizer Werbung.
Überhaupt erachtet der Verband Werbeverbote als untaugliches Mittel, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Sie würden im Gegenteil der Transparenz im Markt und damit den Konsumenten schaden.
Die Kommission des Nationalrats will nun der Konsumkreditbranche die Möglichkeit einräumen, in einer privatrechtlichen Konvention die Kriterien für aggressive Werbung zu definieren und Verstössen dagegen vorzubeugen. «Die Schweizerische Lauterkeitskommission beweist seit 1966, dass eine solche Lösung den Konsumenten genauso dient wie der Branche und die Gerichte nachhaltig entlastet», hält der Verband fest.
Der Entwurf der Kommission wird dem Nationalrat vorgelegt und geht anschliessend in die Wirtschaftskommission des Ständerates. Schweizer Werbung rechnet nicht vor der Herbst- oder Wintersession mit der Schlussabstimmung.