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Montag
07.05.2012

Das SSF muss laut eigenen Angaben jährlich eine Million Franken mehr ausgeben als geplant. Denn ein Teil der Kosten für das Senden des Sportkanals über die Kabelnetzbetreiber bleibt beim SSF hängen. Das Bakom hat die sogenannten Zuführungskosten dem Sportsender auferlegt. Peter Weigelt, der kürzlich zusammen mit Giorgio Behr aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten ist, beharrt allerdings darauf, dass sowohl die Verbreitung durch die Kabelnetzbetreiber als auch die Zuführung zu diesen für das SSF kostenlos sein sollten.

Angefangen hatte der Streit im November 2010, als das SSF eine Must-Carry-Verfügung durchgesetzt hatte, welche die Kabelnetzbetreiber verpflichtete, den Sender zu verbreiten. Allerdings verpflichtete das Bakom das SSF, die Zuführungskosten des Programmsignals bis zum Kabelnetz der Fernmeldedienst-Anbieterinnen zu tragen.

Gegen diesen Entscheid legte das SSF Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. «Mit dem Entscheid definierte das Bakom, völlig im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, den Begriff `kostenlose Verbreitung` neu», argumentierte das SSF. «So soll neu `Verbreitung` nur noch die Zuführung zu den einzelnen Haushalten abdecken, während die `Zuführungskosten` (ein Begriff, der im RTVG nicht erscheint) voll zu Lasten des Must-Carry-Veranstalters gehen» Diese Willkür aus Bundesbern sei völlig unverständlich und widerspreche Treu und Glauben. Ausserdem werfen die SSF-Verantwortlichen dem Bakom vor, es habe damit dem Druck von Swisscable nachgegeben.

«Wir haben den Begriff nicht neu definiert, sondern aufgrund einer Einzelfallkonstellation präzisiert», begründete Uvek-Pressesprecherin Deborah Murith den Entscheid. «Denn das SSF ist - abgesehen von den konzessionierten inländischen Programmen - der erste Schweizer Sender mit einer Aufschaltverfügung.»

Im Juli 2011 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des SSF dann auch abgewiesen. Für die Zuführung des Programms zum Kabelnetz sind nun also die Sender verantwortlich. «Dementsprechend haben wir das RTVG korrekt angewandt», so Murith. Handlungsspielraum gibt es damit für das Bakom nicht mehr. « Das SSF bezahlt die Zuführungskosten dem Kabelnetzbetreiber», sagte Murith. «Insofern müssten die entsprechenden Firmen entscheiden, ob sie diese Kosten erlassen möchten.» Das RTVG sehe keine Übernahme der Zuführungskosten vor und das Bakom könne dies auch nicht anordnen.