Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat jene «Ereignisse mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung» aufgelistet, die am Fernsehen weiterhin frei und ohne Zusatzgebühren empfangbar sein müssen. Es entsprach damit einem vom Parlament genehmigten Übereinkommen des Europarats. Die von der Schweiz gemeldete Liste enthält ausschliesslich Sportanlässe - von den Olympischen Spielen, Schwing- und Älplerfest, bis zu wichtigen Veranstaltungen aus Fussball, Eishockey, Leichtathletik, Tennis, Alpin-Ski und Radfahren. Das Übereinkommen will verhindern, dass sich mehr und mehr kommerzielle Veranstalter die Exklusivrechte zur Übertragung massenattraktiver Ereignisse sichern. Aufgrund der neuen europäischen Regelung werden auch deutsche TV-Veranstalter respektieren müssen, dass die auf der Liste aufgeführten schweizerischen Ereignisse der Allgemeinheit in der Schweiz über ein frei emfangbares Fernsehprogramm zugänglich sein müssen und umgekehrt, die Liste der anderen europäischen Staaten für Schweizer Anbieter verbindlich ist. Die Liste des UVEK gilt für Ereignisse, bei denen die
Übertragungsrechte nach dem 1. August 1999 erworben worden sind.
Montag
21.08.2000