Ein Schweizer Gericht hat Facebook vergangene Woche mittels einstweiliger Verfügung angewiesen, den Account eines Mitglieds zu sperren. Klage hatte eine Schweizerin eingereicht, deren Persönlichkeit durch einen Dritten im sozialen Netzwerk Facebook verletzt wurde.
Für den Rechtsvertreter der Klägerin, den Basler Medien- und Wirtschaftsanwalt Dr. Jascha Schneider, ist dieser Entscheid wegweisend. Auf Nachfrage des Klein Reports sagte er: «Die Rechte der Internet-Konsumenten wurden nachhaltig gestärkt.»
Gemäss Informationen des Klein Reports hatte das Schweizer Gericht die Frage zu beantworten, ob es für einen Verletzten zumutbar sei, die Geschäftsbedingungen von Facebook anzuerkennen, um effizienten Schutz zu erhalten. Das Gericht hat diese Frage verneint, weil dadurch der Gerichtsstand in die USA verlegt worden wäre. Dazu Anwalt Jascha Schneider: «Facebook wird umdenken müssen. Effizienter Schutz vor Verletzungen im Facebook ist jetzt auch möglich, wenn man sich nicht den Geschäftsbedingungen von Facebook unterwirft.»
Die Kläger haben den US-Internetkonzern über eine seiner Tochtergesellschaften in Irland eingeklagt.