Im März dieses Jahres hat das Geschäft mit der Genfer Akte das Parlament passiert, wie der Klein Report berichtete. Jetzt hat auch noch der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. August die Inkraftsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen beschlossen.
Demnach können Schweizer Produzenten künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden.
Mithilfe des Lissaboner Systems können Schweizer Begünstigte nun von Ursprungsbezeichnungen wie zum Beispiel «Gruyère» und geografischen Angaben wie «Bündnerfleisch» oder «Swiss» für Uhren auf dem Staatsgebiet der Vertragsparteien einen hohen, zeitlich unbefristeten Schutz erwirken. Auch Schweizer Marken wie «Appenzeller Mostbröckli» oder «Zuger Kirschtorte» können mit dem neuen Erlass ab dem 1. Dezember 2021 auf dem Weltmarkt in Zukunft besser geschützt werden.
In den Ausführungsverordnungen werden insbesondere die Bedingungen für die internationale Registrierung der schweizerischen Bezeichnungen und die Annahme oder Verweigerung der Wirksamkeit ausländischer internationaler Registrierungen in der Schweiz festgelegt.
Die internationale Registrierung von schweizerischen Bezeichnungen sowie die Prüfung ausländischer internationaler Registrierungen durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) sind kostenlos, wie das Büro des Bundesrates schreibt.
Legt ein Dritter beim IGE Widerspruch gegen die Wirksamkeit einer ausländischen internationalen Registrierung in der Schweiz ein, ist eine Gebühr von 800 Franken fällig. Die internationale Gebühr und die möglicherweise von anderen Vertragsparteien verlangten nationalen Gebühren werden direkt von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erhoben.