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Freitag
20.10.2000

Es ist unverhältnismässig, von einer Zeitung eine Berichtigung zu verlangen, wenn eine von dieser abgedruckte Agenturmeldung eine nur für Insider relevante wissenschaftliche Unschärfe enthält. Dies erklärte der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Der medizinische Direktor der Schweizerischen Epilepsie-Klinik hatte sich beim Presserat über den Nichtabdruck einer Richtigstellung in der «Neuen Zürcher Zeitung» beschwert. Zudem könnten an die «Wissenschaftlichkeit» der Berichterstattung über wissenschaftliche Themen in tagesaktuellen Medien nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie bei Fachzeitschriften, erläuterte der Rat weiter.