Die Veröffentlichung anonymer Vorwürfe ist ohne Quellenangabe zulässig, wenn es sonst kaum möglich wäre, glaubhaft zu berichten. Das schreibt der Presserat am Freitag, nachdem er sich mit einer Beschwerde befasst hatte, die sich gegen eine kritische Berichterstattung von «Basler Zeitung», «Bund» und «Tages-Anzeiger» über ein touristisches Ausbauprojekt im Tessin richtete. Die Betroffenen hätten jedoch vor der Veröffentlichung mit den Vorwürfen konfrontiert werden müssen.
Freitag
20.10.2000