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Montag
19.06.2017

Medien / Publizistik

Statt des Zügelautos kommt die Polizei (Amt)

Statt des Zügelautos kommt die Polizei (Amt)

Eigentlich logisch: Wer sich Journalisten gegenüber weigert, Stellung zu nehmen, kann sich im Nachhinein nicht auf die berufsethische Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen berufen. Der Schweizer Presserat hat eine solche Beschwerde des Kantons Zug gegen die «Wochenzeitung» (WOZ) abgelehnt.

Unter dem Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln» kritisierte die WOZ Ende Oktober 2016 die Umstände der Ausschaffung einer sechsköpfigen Familie aus Afghanistan. Die Zuger Behörden hatten drei der vier Kinder fremdplatziert sowie Vater und Mutter mit Baby in Haft gesetzt, um die Ausschaffung sicherzustellen. 

Das Vorgehen der Zuger Behörden wird in dem Artikel von einem Politiker, der Schweizer Flüchtlingshilfe und Amnesty International kritisiert. Auf die Anfrage der WOZ hatten weder der Leiter des Zuger Migrationsamtes noch die Kesb Stellung nehmen wollen.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug beschwerte sich beim Schweizer Presserat wegen des Artikels. Sie bemängelte vor allem den Obertitel «Rechtsbrüche im Kanton Zug». Zudem kreidete sie der «Wochenzeitung» an, sie hätte zu den Vorwürfen angehört werden müssen.

Der Presserat teilt diese Auffassung nicht: Er sieht im Obertitel «knapp keine Verletzung der Wahrheitspflicht», wie es in der am Donnerstag publizierten Stellungnahme heisst. Zwar gesteht er ein, dass diese Schlagzeile stark zugespitzt ist. Es folgte jedoch der Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln», welcher darauf hinweist, dass es im Artikel um die Mittel geht, mit denen die Ausschaffung durchgesetzt wurde.

Der Lead präzisiere dann auch, dass den Vorwurf des Rechtsbruchs Politiker und Menschenrechtsaktivisten erheben. Der Leser erfahre somit in der Gesamtheit von Titel und Lead, wer welche Behörden des Rechtsbruchs bezichtigt, meint der Presserat.

Der Vorwurf des Rechtsbruchs sei zweifelsfrei ein schwerer Vorwurf, der eine Anhörung zwingend notwendig macht. «Wenn sich Behörden jedoch weigern, Stellung zu nehmen, können sie sich im Nachhinein nicht darauf berufen, man hätte sie zu einem bestimmten Aspekt anhören müssen.»