Content:

Freitag
31.01.2003

Der Schweizer Presserat glaubt laut seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum Verfassungsartikel über Medienpolitik «nicht daran, dass Direktzahlungen, die nicht an Leistungsaufträge gebunden sind und vor allem auf die Kleinheit der Empfänger abstellen, geeignet sind, die weitere Pressekonzentration zu verhindern und die regionale Meinungsvielfalt zu stärken.» Zwar begrüsst der Presserat das Vorhaben, «den publizistischen Wettbewerb und die Unabhängigkeit der Redaktionen zu stärken», dem «Verfassungsartikel in der vorgeschlagenen Form» stehe er aber skeptisch gegenüber. Statt des erwünschten Effekts drohe Strukturerhaltung als Haupteffekt. Es entstünde in dieser Hinsicht eine neue Asymmetrie zwischen den Ordnungsprinzipien für Presse einerseits, Radio und Fernsehen andererseits.

Nach Auffassung des Presserates sollte der Bund die (Meinungs-)Vielfalt und die Unabhängigkeit der Presse vor allem durch Investitionen in Ausbildung und Forschung, durch Unterstützung der Medienselbstkontrolle (Ombudsstellen, Presserat) sowie durch die rechtliche Verankerung weiterer erfreulicher Vorschläge der staatspolitischen Kommission (Redaktionsstatute, Transparenzgebot) fördern. Dafür bräuchte es zum Teil tatsächlich eine Verfassungsgrundlage. Aber wohl eine andere, da der jetzige Verfassungsentwurf für Art. 93 a allzu stark auf die Wiederaufforstung des kantonalen und kommunalen Presse-«Bannwalds der Demokratie» aus dem 19. Jahrhundert fixiert scheint. Der Presserat vermutet, dass sich das Rad nicht zurückdrehen lässt. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/16030.htm