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Dienstag
19.01.2010

Der Schweizer Presserat hat in drei am Dienstag veröffentlichten Stellungnahmen Beschwerden gegen Blick Online, Radio Capital FM und Berner Zeitung Online zurückgewiesen. Blick Online hatte einen Artikel über ein britisches Prominentenpaar veröffentlicht, einen Dirigenten und eine TV-Produzentin, die in der Schweiz gemeinsam Selbstmord begehen wollten. Der Verein Dignitas kritisierte, der zweite Teil des Titels «Doppel-Suizid/Dignitas schickt britisches Promi-Paar in Tod» sei wahrheitswidrig. Der beanstandete Titel erweckt jedoch nach Auffassung des Presserats bei der Leserschaft keine wahrheitswidrige Vorstellung. Titel und Lead des Berichts machten zudem klar, dass es nicht um aktive Tötung, sondern um rechtlich erlaubte Beihilfe zu Suizid gegangen sei.

Eine Beschwerde gegen Radio Capital FM und die Online-Ausgabe der «Berner Zeitung» kritisierte die Verwendung des Ausdrucks «Dreckschleudern» im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Pläne des Berner Grossen Rats, für die Motorfahrzeugsteuer ein Bonus-Malus-System einzuführen. Der Beschwerdeführer machte geltend, nach der Einführung des Dreiweg-Katalysators und weiteren Verbesserungen heute noch von «Dreckschleudern» zu reden, sei nicht nur Polemik und Stimmungsmache, sondern vor allem sachlich falsch.

Der Presserat ist in seinen zwei gleich lautenden Stellungnahmen zu diesem Thema der Auffassung, der beanstandete Terminus «Dreckschleuder» sei für das Publikum ebenso wie dessen faktische Grundlage (Zuordnung zu den Energieklassen F und G) ohne Weiteres als Wertung erkennbar.