Der Schweizer Presserat rügt die «Thurgauer Volkszeitung» und die «Thurgauer Zeitung». Diese hätten mit dem Abdruck eines verunglimpfenden Leserbrieftitels die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Im Titel wurde der Verfasser einer Wahlanalyse vom Präsidenten der Schweizer Demokraten Thurgau als «kein Gentleman» bezeichnet. Der Abqualifizierte erhob daraufhin Beschwerde, die der Presserat guthiess. Im Gegensatz zur sachlichen Wahlanalyse des Beschwerdeführers stelle der Titel des Leserbriefs einen unnötigen persönlichen Angriff dar.
Freitag
24.11.2000