Der berufliche Ruf eines Fachmannes könne durch unsachgemässe Wiedergabe in den Medien beeinträchtigt werden, selbst wenn die Ungenauigkeit für Laien keine Rolle spiele. Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat am Dienstag. Konkret geht es um den Aviatikjournalisten Sepp Moser, dessen beruflicher Ruf durch die «SonntagsZeitung» angekratzt worden sei. Ende Mai hatte das Sonntagsblatt über Spekulationen nach einem Unfall des Aviatikjournalisten berichtet, der mit einem Privatflugzeug wenige Minuten nach dem Start wegen Wasser in den Treibstofftanks hatte notlanden müssen. Die Zeitung setzte dem von Moser geäusserten Sabotageverdacht die These menschlichen Versagens entgegen. Darauf gelangte Moser an den Presserat und machte geltend, der Bericht habe ihn in wesentlichen Punkten ungenau zitiert. Die Zeitung räumte in ihrer Stellungnahme zwar Ungenauigkeiten ein, meinte jedoch, diese seien für den Durchschnittsleser nicht von Bedeutung gewesen. Der Presserat ist der Ansicht, dass es von der «SonntagsZeitung» angezeigt gewesen wäre, Moser die im Artikel wiedergegebenen Aussagen vor der Publikation noch einmal zur Verifikation zu unterbreiten. Zudem hätte sich die Zeitung spätestens vom Zeitpunkt an, in dem sie davon Kenntnis hatte, dass der Artikel nach Auffassung Mosers Unrichtigkeiten enthielt, bei ihm kundig machen und in der Folge die materiell unrichtigen Punkte berichtigen müssen. Mehr dazu: Regenwasser brachte Sepp Moser zum Notlanden
Dienstag
18.09.2001