Unter dem Titel «Kulturschwärmer» veröffentlichte die «SonntagszZeitung» einen Artikel über «Crowdfunding», das in der Schweiz Fuss fasse. Mit dieser Art von Geldbeschaffung, die meist via Internet erfolgt, lassen sich Projekte und Geschäftsideen finanzieren, indem viele Leute mit relativ kleinen Beiträgen zum benötigten Kapital beitragen, schrieb die Zeitung und belegte dies mit verschiedenen Beispielen.
Auffallend sei hingegen, dass Projekte, «die mit Sensationen spielen, an der Netzfinanzierung scheitern. `Tagebuch einer Exekution` - eine Fotoreportage über die Familie eines Hingerichteten» - sei seit zwei Wochen online und habe erst etwas über zehn Prozent des Zielbetrags eintreiben können, schrieb die Zeitung am 25. November 2012.
Am 1. Dezember 2012 beschwerte sich X. beim Schweizer Presserat, sein Projekt «Tagebuch einer Exekution» sei in einer völlig widersprüchlichen und unzutreffenden Weise beschrieben worden.
Der Presserat versteht, dass sich X. daran stört, dass die Autorin ausgerechnet sein Projekt zufälligerweise als Negativbeispiel ausgewählt hat. Der Rat stellt jedoch keine entstellten oder unterschlagenen Fakten fest. Da die «SonntagszZeitung» keine Falschmeldung veröffentlicht hat, war sie auch nicht verpflichtet, eine Berichtigung abzudrucken.