Viele Smart-TVs verbinden sich gerade in aktuellen HbbTV-2.0-Zeiten automatisch mit den Geräteherstellern, TV-Sendern und DSL-Anbietern und beenden so die Zeit des anonymen Fernsehens. Aber was bedeutet dies für den Datenschutz?
«Die Hersteller der TV-Geräte sind verpflichtet, die Kunden darüber zu informieren, welche Daten aufgezeichnet und an Dritte weitergegeben werden», erklärt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Francis Meier gegenüber dem Klein Report. Für Datenbearbeitungen, die für die Erbringung der eigentlichen Dienstleistung nicht erforderlich sind, müssten sie eine zusätzliche Einwilligung einholen.
Auch das unternehmerische Dreigespann SRG, Swisscom und Ringier, das solche Big-Data-Nutzerinformationen gezielt für die Werbevermarktung auswerten möchte, dürfe User-Personendaten nur dann zu diesem Zweck analysieren, wenn diese zuvor ihre Einwilligung gegeben hätten. «Die Auswertung von komplett anonymisierten oder aggregierten Daten ist hingegen unproblematisch», meint Meier weiter. Er geht davon aus, dass die Verantwortlichen dem Datenschutz eine hohe Bedeutung einräumen werden und vor der Lancierung mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten in Kontakt treten werden.
Abschliessend möchte der Klein Report von Meier einige praktische technische Tipps erfahren, um der Big-Data-Sammlung zumindest ansatzweise zu entgehen: «Wir raten den Nutzern, sich gut zu informieren, welche Informationen erhoben, ausgewertet und weitergegeben werden», meint er dazu. «Wer damit nicht einverstanden ist, sollte etwa bei der Geräteinstallation von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ausserdem kann man bereits erfasste Daten löschen lassen, sofern sie nicht für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich sind.»