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Samstag
22.08.2009

Für Hanspeter Thür, oberster Datenschützer der Schweiz, ist klar: Google Street View erfüllt in der Schweiz die abgesprochenen Auflagen zum Schutz der Privatsphäre nicht. Viele Gesichter und Autonummern seien gar nicht oder nur unzureichend verwischt, bemängelte der Datenschützer am Freitag.

Einmal mehr ertönt die Forderung, dass der US-Konzern die Software zur Verfremdung von Gesichtern und Kontrollschildern verbessern muss. Google müsse dafür sorgen, dass die veröffentlichten Aufnahmen im Einklang mit der Schweizer Rechtsordnung stünden, so Thür.