Die Schweizer Börse hat der Waadtländer Logitech, Herstellerin von Computer-Peripheriegeräten, einen Verweis erteilt. Das Unternehmen hatte einen Quartalsbericht während der Handelszeit nur einzelnen Medien zugestellt. Logitech habe damit das Kotierungsreglement verletzt, teilte die Schweizer Börse SWX am Freitag in einem Communiqué mit. Logitech verzichtete darauf, rechtliche Mittel gegen den Verweis zu ergreifen. Das Unternehmen hatte seinen Bericht über das dritte Quartal 2001 am 22. Januar 2002 einzelnen Journalisten von Print- und Online-Medien während der Handelszeit zugestellt, die Börse aber erst nach Handelsschluss informiert. Damit wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer verletzt, heisst es in der Mitteilung. Ausserdem muss laut Reglement die SWX 90 Minuten vor der Publikation informiert werden, wenn börsenrelevante Tatsachen während der Handelszeit veröffentlicht werden. Die Quartalszahlen von Logitech lagen deutlich über den Erwartungen und waren daher relevant für den Aktienkurs. Normalerweise werden kursrelevante Tatsachen ausserhalb der Handelszeit veröffentlicht. Mehr dazu: Quartalszahlen: AT&T im Minus - Logitech im Plus und «Bilanz»-Rating: Gold für Logitech
Freitag
11.10.2002