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Dienstag
07.07.2009

Ein Verwaltungsratsmitglied der Tamedia hat Transaktionen von 250 000 Franken zu spät gemeldet und damit die Pflicht zur Offenlegung verletzt. Das Aufsichtsorgan SIX Swiss Regulation der Schweizer Börse hat deshalb gegen die Tamedia einen Verweis ausgesprochen, wie die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange am Dienstag mitteilte. Die meldepflichtige Person hätte die Transaktion innerhalb von zwei Börsentagen melden müssen.

SIX Swiss Regulation führt den Verstoss auf Organisationsmängel bei der Tamedia zurück. Sowohl das meldepflichtige Verwaltungsratsmitglied als auch die für die Veröffentlichung zuständigen Mitarbeitenden hätten die Bestimmungen nicht ausreichend gekannt. Ausserdem legt die Börse dem Grossverlag zur Last, dass er die betroffene Person nicht zur rechtzeitigen Meldung anhielt, obwohl er von der Transaktion gewusst hatte.

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Anleger sollen rechtzeitig informiert, Insider-Vorsprung soll vermieden werden. Der Verweis gegenüber der Tamedia ist die unterste Stufe der Sanktionsmöglichkeiten, wie Werner Vogt von SIX Swiss Exchange gegenüber dem Klein Report am Dienstag sagte. «Die Publikation ist ein Teil der Sanktion», so Vogt. Bei wiederholten Verstössen gegen das Regelwerk der Börse droht eine Busse.