Die Schweiz ist nicht einverstanden mit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes. Die Schweizer Behörden ziehen das Urteil um den Westschweizer Journalisten Arnaud Bédat deshalb vor die Grosse Kammer weiter.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Anfang Juli 2014 das Vorgehen der Schweizer Behörden in diesem Fall gerügt und die Busse in der Höhe von 4000 Franken gegen Bédat als ungerechtfertigt beurteilt.
In der Rechtssache ging es um den am 15. Oktober 2003 erschienenen Artikel «Das Drama von Grand-Pont in Lausanne - die Befragung des verrückten Lenkers». Bédat zeichnete für die in der Zeitschrift «L`illustré» veröffentlichte Geschichte ein Porträt eines Autolenkers, der auf ein Trottoir gerast und deswegen wegen mehrfachen Mordes schuldig gesprochen worden war. Bédat illustrierte den Artikel unter anderem mit Briefen, die der Beschuldigte an den Untersuchungsrichter gerichtet hatte.
Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn deshalb wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente, wogegen Bédat sich juristisch wehrte. Nachdem das Bundesgericht das Urteil aus Lausanne stützte, zog der Journalist vor den Gerichtshof in Strassburg.
Die Strassburger Richter entschieden mit vier gegen drei Stimmen äusserst knapp zugunsten Bédats. Die Schweizer Behörden hätten das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, so die Urteilsbegründung.
Nun wird mit der Grossen Kammer die Rekursinstanz des Gerichtshofs den Entscheid beurteilen.