Content:

Donnerstag
26.11.2020

Digital

Diese Art von Aufklärung soll die «Schweizer Eigenständigkeit in der sicherheitspolitischen Beurteilung und Entscheidfindung» stärken...

Diese Art von Aufklärung soll die «Schweizer Eigenständigkeit in der sicherheitspolitischen Beurteilung und Entscheidfindung» stärken...

Der Bundesrat will den Zugang zu Satellitenbildern verbessern und hat darum eine Kooperation mit Frankreich ins Auge gefasst. Nach Ansicht der Landesregierung ist dies mit der Schweizer Neutralität vereinbar.

Mit 82 Millionen Franken will sich die Schweiz am französischen Aufklärungssatellitensystem «Composante Spatiale Optique» (CSO) beteiligen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung eine Botschaft über eine bilaterale Kooperation mit dem westlichen Nachbarland ans Parlament verabschiedet, schrieb das Verteidigungsdepartement (VBS) am Mittwoch.

Satellitenbilder mit hoher Auflösung würden für die Wahrung der «sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz» eine zunehmend wichtige Rolle spielen, so die Mitteilung. Heute verfüge man über keine eigenen Satellitenkapazitäten und sei darum auf Bilder kommerzieller Anbieter angewiesen.

Der Vertragsentwurf mit Frankreich sieht vor, dass die Schweiz das Recht zur Teilnahme an der Programmierung der Satelliten erhält und auch auf die Bilddatenaufnahmen Einfluss nehmen kann. Zudem erhält die Schweiz Zugriff auf zwei Prozent der täglich erstellten Bilddaten sowie auf das von Frankreich verwaltete Bildarchiv des Systems CSO.

Zum Nutzen für die Schweiz schrieb das VBS, dass diese Art von Aufklärung die «Schweizer Eigenständigkeit in der sicherheitspolitischen Beurteilung und Entscheidfindung» stärke. Dies sei angesichts der sich verändernden Weltlage notwendig. Ausserdem können die Daten auch zur Unterstützung bei der «militärischen Friedensförderung, bei Naturkatastrophen oder bei der humanitären Hilfe» eingesetzt werden.

Damit erhalten also der Nachrichtendienst des Bundes und weitere Sicherheitsbehörden Zugriff auf Bilder von französischen Aufklärungssatelliten.

Die bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich sei gemäss der Mitteilung «kompatibel» mit der Neutralität. Die Schweiz werde nur Leistungen beziehen und ansonsten keine Einschätzungen oder Daten abgeben. Zudem sei eine Klausel vorgesehen, die es der Schweiz jederzeit erlaube, die Kooperation aus Neutralitätsgründen unterbrechen zu können.