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Mittwoch
14.11.2001

Der Bundesrat hat die Konvention des Eurparates über die Cyber-Kriminalität genehmigt. Das Vertragswerk wird an einer internationalen Konferenz am 23. November in Budapest unterzeichnet. Mit der Konvention sollen die Vertragsstaaten verpflichtet werden, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers, das Eindringen in ein geschütztes Computersystem und die Verletzung von Urheberrechten im Internet zu bestrafen. Strafrechtlich ahnden müssen die Mitgliedstaaten auch jede Form von Kinderpornografie. Das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität, will das Straf- und Strafprozessrecht harmonisieren. Das Übereinkommen regelt, wie im Strafverfahren Beweise in Form elektronischer Daten erhoben und gesichert werden. Jeder Vertragsstaat soll eine Anlaufstelle schaffen, welche die ausländischen Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungen unterstützt. Es soll in jedem Vertragsstaat eine Anlaufstelle geschaffen werden, welche die ausländischen Strafverfolgungsbehörden unter anderem durch Informationsaustausch und Sicherung elektronischer Daten bei ihren Ermittlungen unterstützt. Die Anlaufstelle soll ins Bundesamt für Polizei integriert werden.