Das Anti-Piraterie-Gremium des US-Repräsentantenhauses hat die Schweiz wegen mangelnden Urheberrechtsschutzes erneut auf die schwarze Liste gesetzt. Das Gremium kritisiert in seinem Bericht die langsame Gangart, mit der die Schweizer Regierung das Urheberrecht revidieren will.
«Das Gremium fügte die Schweiz im Jahr 2012 zur Liste hinzu wegen des sich verschlechternden Klimas für das Urheberrecht nach dem Logistep-Urteil des Bundesgerichts im Jahr 2010», schreibt das Anti-Piraterie-Gremium. Das Urteil qualifiziert IP-Adressen nicht grundsätzlich als Personendaten. Es verbietet damit das Sammeln von IP-Adressen zwecks Weitergabe an die Inhaber verletzter Urherberrechte.
Seit diesem Entscheid des Bundesgerichtes habe es Schritte zur Verbesserung der Situation gegeben, anerkennt das US-Gremium. Jedoch sei es ungenügend, dass über eine Revision des Urheberrechts erst Ende 2015 diskutiert werden soll. Solange keine Besserung in naher Sicht sei, werde die Schweiz auf der schwarzen Liste verbleiben.