In Burgdorf wurde die Redaktorin einer Regionalzeitung am Mittwoch zu einer Busse von 1 500 Franken wegen übler Nachrede verurteilt. Die Einzelrichterin gab an, dass die Journalistin ohne ausreichende Recherchen falsche Tatsachen verbreitet habe. Ihr Artikel sei «eindeutig Ruf schädigend» und habe es an journalistischer Sorgfalt mangeln lassen. Der schwer sehbehinderte ehemalige Stadtpräsident Max Conrad hatte gegen die Lokalredaktorin eine Klage wegen Ehrverletzung deponiert, nachdem Einigungsverhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hatten. Die Redaktorin hatte im März 2000 im Vorfeld eines Prozesses gegen Conrad in einem Artikel geschrieben, er behaupte nur, kaum mehr etwas zu sehen, um beim Prozess einen Freispruch zu erreichen. Direkt hatte sie den früheren Magistraten jedoch nie kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten. Conrad war nach dem Schuldspruch gegen die Redaktorin in zweierlei Hinsicht befriedigt: Einerseits stelle das Urteil den Schlusspunkt einer wenig erfreulichen Phase seines Lebens dar, andererseits habe die Verurteilung «Signalcharakter», da damit endlich die öffentliche Demontage seiner Person gestoppt und die Verlogenheit des Artikels bestätigt werde. Mehr dazu: Ex-Stapi klagt gegen Journalistin
Mittwoch
30.01.2002