Die juristische Auseinandersetzung zwischen Jan Böhmermann und dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht, wie von vielen erwartet, in die nächste Runde.
Wie Christian Schertz, der Anwalt des deutschen TV-Satirikers, der «Süddeutschen» sagte, habe er am Freitag Berufung gegen die Entscheidung des Landsgerichts Hamburg zu Böhmermanns «Schmähgedicht» eingelegt.
Das Landgericht Hamburg hatte Mitte Februar Böhmermann verboten, anzügliche Passagen aus seinem «Schmähgedicht» über den türkischen Präsidenten zu wiederholen, wie der Klein Report berichtet hat. Anwalt Schertz sagte, dass Jan Böhmermann die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptiere. «Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren.»
Böhmermanns Kunstwerk enthielt Verse, die sich auf «Klöten», «Kinderpornos schauen» und «Schweinefurz» reimten. Von insgesamt 24 Versen darf der TV-Moderator nur noch sechs vortragen. Diese setzen sich mit der Politik Erdogans auseinander, etwa dem Schlagen von demonstrierenden Frauen. Böhmermanns Anwalt erklärte, dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg «offensichtlich fehlerhaft, ja absurd» sei.
«Das übersteigerte Ehrempfinden des türkischen Präsidenten und sein widersprüchliches Verhältnis zur Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit dürfen ebenso wenig zum Massstab des deutschen Rechtsstaates werden, wie persönliche Humorgeschmack einzelner oder die Sachzwänge und strategischen Erwägungen politischer Akteure in Deutschland», so Christian Schertz.
Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg wird erst in ein paar Monaten stattfinden, denn das Gericht gilt als chronisch überlastet.