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Sonntag
23.12.2018

Medien / Publizistik

BaZ nahm nicht Stellung vor Presserat

BaZ nahm nicht Stellung vor Presserat

Die «Basler Zeitung» hat mit falschen Behauptungen gegen Concordia geschossen. Angehört hat sie die Krankenkasse zu den Vorwürfen nicht. Und auch gegenüber dem Presserat schwieg die BaZ.

Im Juni hatte die «Basler Zeitung» über einen Streit zwischen dem Universitätsspital Basel und drei Krankenkassen berichtet. Streitpunkt in den beiden Artikeln «Tarifstreit auf Kosten der Patienten» und «Unispital-Patienten bluten wegen Tarifstreit» war die Höhe der Spitaltarife. 

Die «Basler Zeitung» hätte dabei «schweres Geschütz aufgefahren», so der Presserat. Unter anderem behauptete die BaZ, dass die Kassen Höchstbeträge eingeführt hätten: Alles, was darüber läge, müssten die Privatpatienten neu selbst berappen. So erhielten die Zusatzversicherten nicht die volle Gegenleistung für ihre Prämien.

«In ihrer Beschwerde stellt die Krankenkasse Concordia die meisten Aussagen der BaZ über sich in Abrede», heisst es in der vierseitigen Erwägung des Presserats. Die Aussagen der «Basler Zeitung» seien «schlicht falsch».

Diese Sicht bestätigte der Rat - zumindest in Bezug auf Concordia, die als einzige der drei Krankenkassen Beschwerde eingereicht hatte. Die Zeitung habe mit ihren Behauptungen die Wahrheitspflicht des Berufskodex verletzt. Zudem habe sie es versäumt, die Kassen zu den Vorwürfen anzuhören.

Die «Basler Zeitung» hielt es nicht für nötig, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. «Die Redaktion schwächt damit zum wiederholten Male ihre Stellung in Beschwerdeverfahren vor dem Presserat, indem sie ihre Sicht nicht darlegt», schreibt das Ethikgremium.