Die leichtbekleidete Frau war in plump-verführerischer Pose abgebildet: oben trug sie lediglich einen BH, die Jeans-Hose war geöffnet und die Frau griff sich in die geöffnete Hose. Darum hat die Lauterkeitskommission eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gutgeheissen, die geschlechterdiskriminierende Werbung im Titelbild eines Interdiscount-Prospekts monierte. Zwischen der Art und Weise, wie die Frau dargestellt wurde und dem Produkt (einem Computer . . .) bestehe überhaupt kein Zusammenhang, hatte die SKS kritisiert. Die zweite Kammer der Lauterkeitskommission hiess die Beschwerde nun gut. Interdiscount sei damit aufgefordert worden, Werbung dieser Art in Zukunft zu unterlassen, erklärte SKS-Geschäftsführerin Jacqueline Bachmann am Mittwoch. Interdiscount wollte zu dem Entscheid nicht Stellung nehmen: Man sei bis am Mittwochabend nicht über den Entscheid informiert worden, sagte ein Sprecher.
Mittwoch
14.08.2002