Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hat eine Beschwerde bei der KommAustria eingereicht, weil er der Meinung ist, dass die vom Gesetz geforderte Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen ORF, bestehend aus Information, Kultur, Unterhaltung und Sport, nicht gegeben ist und der ORF nicht - wie vom Gesetzgeber gefordert - auf die Unverwechselbarkeit zu den kommerziellen Sendern achtet.
Eine Analyse habe ergeben, dass Unterhaltungsangebote das Programm von ORF eins dominieren (und auch den überwiegenden Programminhalt von ORF zwei darstellen), schreibt der Verband Österreichischer Privatsender. Laut dieser Berechnung entfallen fast 20 Prozent bei ORF eins auf amerikanische Serien und etwa 17 Prozent auf Kinder- und Jugendsendungen. Informationsinhalte spielten dagegen auf ORF eins quantitativ kaum eine Rolle, Kultur komme praktisch nicht vor. ORF eins habe sogar einen höheren Unterhaltungsanteil als fast alle deutschen Privatsender. Im Vergleich zu ARD und ZDF zeige ORF eins um die Hälfte mehr Unterhaltungsinhalte.
Der ORF wies die «fragwürdige Interpretation» des Verbands Österreichischer Privatsender in einer Stellungnahme zurück. Wie bereits 2008 und 2009 gerate «die offensichtlich interessengesteuerte Auslegung von Studienergebnissen durch die mehrheitlich in ausländischem Besitz befindlichen Kommerzsender naturgemäss zu einer unqualifizierten Anschüttung des ORF - gekennzeichnet von methodischen wie inhaltlichen Fehlern.»
Tatsächlich unterliege der ORF in Hinsicht auf seine TV-Programmkategorien einer strengen und unabhängigen Prüfung, die ihm durch das Gesetz vorgeschrieben ist. Die Daten der Programmstrukturanalyse werden im Rahmen des kontinuierlichen Qualitätsmonitoringsystems erhoben und in Form des Jahresberichts jährlich dem österreichischen Parlament vorgelegt. Für das Jahr 2010 weist die Programmstrukturanalyse, allerdings für ORF eins und zwei gemeinsam, einen Informationsgehalt von lediglich 21 Prozent aus.
Zudem sei die Kategorie «Unterhaltung» selbstverständlich auch Teil des gesetzlichen Programmauftrags des ORF, schreibt der öffentlich-rechtliche Sender. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz findet im Communiqué Worte, die an Deutlichkeit kaum zu überbieten sind: «Die Beschwerde des VÖP ist Bestandteil einer brutalen und hinterfotzigen Kampagne der Lobbyorganisation der deutschen Medienkonzerne gegen den Österreichischen Rundfunk, der offenbar den kommerziellen Interessen deutscher Investoren im Wege steht. Ich hoffe, dass sich die Medienbehörde weder von den statistischen Taschenspielertricks blenden lässt, noch dem Druck der VÖP-Lobbyisten beugen wird.»