Die Tessiner Tageszeitung «Corriere del Ticino» bebilderte einen Artikel zu einer Gang-Schiesserei in Chicago mit einer Schweizer Armeewaffe und wurde deshalb beim Presserat beanstandet. Dieser wies die Beschwerde jedoch ab, da der Durchschnittsleser die gezeigte Pistole nicht mit der Armee in Verbindung bringe.
Hintergrund der Beanstandung war ein Online-Artikel des Tessiner Blattes, in dem ein Mann von einer Gang erschossen wurde, während er gerade live auf Facebook streamte. Der Artikel wurde dabei mit einer Hand und einer Pistole der Schweizer Armee illustriert.
Dies führt laut dem Beschwerdetext dazu, dass der Leser die Verbrechensmeldung «unmissverständlich» mit dieser Waffe assoziiert, die von «Schweizer Soldaten, Sammlern und Praktizierenden des Schiesssports benutzt wird». Dies erlaube den zahllosen Kritikern der Armee gegen diejenigen zu wüten, die legal eine Waffe besässen.
Anderer Meinung ist der Presserat, der die Beschwerde abwies. So sei die Waffe weder mit einem Schweizerkreuz noch mit einem Schriftzug als solche gekennzeichnet. Für den Durchschnittsleser handle es sich um eine Pistole, welche er nicht mit der Armee in Verbindung bringe, sondern mit der Schiesserei in Chicago, begründet der Rat sein Urteil.
Zudem sei eine Kennzeichnung als Symbolbild nicht nötig gewesen, denn die abgebildete Pistole habe «sehr wohl einen direkten Bezug» zum Text gehabt, denn sie illustriere die Anwendung von Waffengewalt. «Die Typenbezeichnung hingegen ist nicht Gegenstand der Berichterstattung, der abgebildete Typ Pistole somit nicht relevant», so der Presserat.