Die zuständige Eidgenössische Schiedskommission hat auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden. Dies teilte am Montag die Schiedskommission unter Präsidentin Danièle Wüthrich-Meyer in Bern mit.
Die Schweizer Verwertungsgesellschaften haben der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten einen Tarif für eine Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen vorgelegt. Da die vorgängigen Verhandlungen mit den Nutzerverbänden und den Konsumentenorganisationen nicht zu einer Einigung führten, musste die Schiedskommission einen strittigen Tarif prüfen und die Angemessenheit der verlangten Vergütung feststellen.
Mit Entscheid vom 18. März 2010 bestätigt die Schiedskommission die Tarife für das Kopieren von Musik und Videos. Abgabepflichtig sind die Hersteller und die Importeure dieser Geräte bzw. der entsprechenden Speicher. Die Verwertungsgesellschaften beantragten eine Vergütung von CHF 0.80 pro Gigabyte Speicherplatz. Die Schiedskommission legte die Vergütung auf CHF 0.30 pro Gigabyte fest. Damit ist beispielsweise für ein iPhone mit 16 Gigabyte eine einmalige Vergütung für urheberrechtliche Nutzungen von CHF 4.80 zu bezahlen.
Der genehmigte Tarif gilt frühestens ab dem 1. Juli 2010 bis Ende 2011. Der Entscheid der Schiedskommission kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Soweit die Mitteilung der Kommission.
Montag
22.03.2010



