Das Bundesgericht hat endgültig entschieden, dass Uber-Fahrer AHV-pflichtig sind. Die beiden niederländischen Uber-Gesellschaften sind demnach gehalten, Beiträge für ihre Schweizer Chauffeure in die Altersvorsorge einzuzahlen.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte: 2019 hatte die Ausgleichskasse des Kantons Zürich festgestellt, dass die Uber-Fahrer eine unselbstständige Erwerbstätigkeit für die beiden Uber-Gesellschaften mit Sitz in Holland ausüben würden.
Dagegen entschied das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich im Jahr 2020, dass die Uber Switzerland GmbH nicht beitragspflichtig sei, was vom Bundesgericht bestätigt wurde.
Ein Jahr später wies das Sozialversicherungsgericht die Sache an die Ausgleichskasse zurück. Diese musste individuell jede einzelne Beziehung zwischen den Fahrern und den beiden Gesellschaften prüfen, die entsprechenden Lohnsummen ermitteln und die AHV-Beiträge der Gesellschaften neu festsetzen.
Nun hat das Bundesgericht die dagegen erhobenen Beschwerden der beiden niederländischen Uber-Gesellschaften abgewiesen, wie das Gericht in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.
Firmen, die mit der Uber-App arbeiten, sind demnach sozialversicherungspflichtig. Die Bedingungen für eine selbständige Erwerbstätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne seien nicht erfüllt. Dafür müssten die Fahrer einen deutlich höheren Entscheidungsspielraum haben.
Die Gewerkschaft syndicom forderte die Kantone auf, «gegen diese und ähnliche Scheinselbständigkeiten endlich vorzugehen: Es kann nicht sein, dass die Arbeitsgesetze von Firmen ausgehebelt werden können, weil Kantone den Vollzug auf hängige Verfahren abschieben».
In Genf hat Syndicom einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen mit einer Firma, die mit der Uber-Technologie arbeitet und über 450 Personen beschäftigt.
«Syndicom wird Uber und die Kantone in die Pflicht nehmen, die Anstellungsverhältnisse zu regularisieren und Sozialpartnerschaften aufzubauen», kündigte die Gewerkschaft an.