«Schawinski» wird zum Fall für die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI): Bei den nächsten öffentlichen Beratungen der UBI am 20. April in Bern soll unter anderem geklärt werden, ob Roger Schawinski im Vorfeld der sankt-gallischen Ständeratswahlen letzten Herbst gegen rundfunkrechtliche Informationsgrundsätze verstossen hat.
Gegenstand der UBI-Beratung wird die «Schawinski»-Ausgabe vom 7. November 2011 sein. Schawinskis Talkgast war an diesem Abend der St. Galler SP-Ständeratskandidat Paul Rechsteiner - dies pikanterweise nur knapp drei Wochen vor dem zweiten Wahlgang um den freien Ständeratssitz. Das heisst, Rechsteiner war zum Zeitpunkt der Sendung Kandidat. Die Beschwerdeinstanz muss nun die Frage beantworten, ob die Sendung dadurch «die Chancen der beiden übrigen Kandidaten für den verbleibenden Ständeratssitz in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt» hat, wie die UBI mitteilte.
Um eine ausgeglichene Wahlberichterstattung zu garantieren, legen die SRG-Richtlinien fest, dass drei Wochen vor einem Urnengang keine Kandidatenporträts mehr möglich sind. Diese Regelung soll verhindern, dass einzelne Kandidaten das Schweizer Radio und Fernsehen in eigener Sache als Wahlwerbeplattform nutzen können.
Des Weiteren wird die UBI die Wahlberichterstattung des Walliser Privatradios Rôhne FM und eine Ausgabe von SF-«Reporter» untersuchen. Im ersten Fall geht es um die Beschwerde einer alternativen Wahlliste, in der Berichterstattung von Radio Rôhne gegenüber anderen Parteien benachteiligt worden zu sein.
Beim «Reporter»-Film «Uelis Zehn-Millionen-Auto - Von goldenden Träumen und Enttäuschungen» vom 20. November 2011 wurde die Darstellung der familiären Verhältnisse der Protagonisten als nicht sachgerecht beanstandet. Die öffentliche Sitzung findet am 20. April in den Räumlichkeiten der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern statt. Um Anmeldung wird gebeten.