«TV Movie» hat ein Bild des Fernsehmoderators Günther Jauch haltlos mit der Frage nach einer Krebserkrankung in Verbindung gebracht. Deshalb wird die Programmzeitschrift nun vom Kölner Oberlandesgericht zu einer Zahlung von 20'000 Euro verdonnert.
Völlig unverfroren vermeldete die Zeitschrift im August 2015 über ihr Facebook-Profil, als soeben die Krebserkrankung des ein Jahr darauf verstorbenen Moderators und Publizisten Roger Willemsen bekannt wurde: «Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.»
Zu sehen war unter dem Anreisser-Text ein zusammengeschnittenes Bild, das neben Willemsen auch noch Stefan Raab, Günther Jauch und Joko Winterscheidt zeigte. Der Link des Facebook-Eintrags führte schliesslich auf einen Artikel auf der Internetseite der Programmzeitschrift.
Besonders perfid: Die verlinkte Meldung hatte zu drei der vier abgebildeten Moderatoren keinerlei Bezug. Die Prominenz und Beliebtheit der abgebildeten Fernsehgrössen wurde lediglich dazu genutzt, um Traffic auf der Website zu generieren. Nach grosser öffentlicher Kritik löschte die Redaktion von «TV Movie» den Text nach kurzer Zeit wieder.
Doch der Schaden war damit nicht abgewendet: Gemäss Urteil des Kölner Oberlandesgerichts vom 28 Mai 2019 sei Günther Jauchs Bild «unzulässig kommerziell genutzt worden». Mit der Veröffentlichung sei «keinerlei Informationswert mit Blick auf den Kläger verbunden gewesen». Weiter hätten die haltlosen Spekulationen über eine mögliche Krebserkrankung, bezogen auf den Kläger, «an der Grenze zu einer bewussten Falschmeldung» gelegen.
Damit bestätigten die Richter eine vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach Jauch ein Anspruch gegen den Zeitschriftenverlag zusteht. Die Summe wurde nun auf 20'000 Euro festgelegt, teilte das Oberlandesgericht am Montag mit.
Rechtlich habe Jauch nicht etwa einen Geldentschädigungsanspruch als besondere Form des Schmerzensgeldes, sondern einen Anspruch aus sogenannter «Lizenzanalogie» geltend gemacht: Demnach muss der herausgebende Verlag Bauer Media den Betrag bezahlen, den er dadurch «gespart» hat, dass er vom abgebildeten Moderator keine Lizenz erworben hatte.
Berücksichtigt bei der Festsetzung des Anspruchs wurde unter anderem, dass Günther Jauch «einen überragenden Markt- und Werbewert hat» und «aussergewöhnlich beliebt ist» sowie der Umstand, dass es sich bei der in den Raum gestellten Krebserkrankung «um ein sensibles Thema gehandelt hat», führte das Gericht am Montag aus.
Für den Verlag Bauer Media bleibt der Weiterzug an den Bundesgerichtshof offen, denn das Kölner Oberlandesgericht attestierte dem Fall eine «grundsätzliche Bedeutung». Die rechtliche Behandlung von «Klickködern» bedürfe einer klärenden und richtungsweisenden Entscheidung.