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Mittwoch
29.05.2002

Der Schaffhauser Regierungsrat befürwortet eine Änderung der Postverordnung, welche die Lokal- und Regionalpresse stärken soll. Dies geht aus ihrer am Mittwoch veröffentlichten Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Postverordnung ans Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) hervor. Der Regierungsrat weist dabei allerdings darauf hin, dass durch ein Ausschliessen der grossen Verlage von der Portovergünstigung die Gefahr bestehe, dass die Grossverlage eigene private Zustellbetriebe forcierten. Daher schlägt er vor, die Einführung einer Sockellösung zu prüfen. Danach kämen Zeitungen bis zu einer Maximalauflage von 5 000 Exemplaren in den Genuss eines solchen Sockelbeitrags. Für die Auflagen über 5 000 Exemplaren würde eine verflachende Kurve zur Anwendung kommen, hiess es weiter. Eine Auflage bis zu 5 000 Exemplaren beinhalte in der Regel eine Region, die genügend Inserate erbringe und zusammen mit der Abonnenten-Leserschaft für eine einigermassen kostendeckende Infrastruktur eines kleineren Zeitungsbetriebes sorgen könne, meint die Kantonsregierung. Mehr dazu: «Comedia» wirft Fragen zur Teilrevision der Postverordnung auf und Zeitungsverleger gegen Änderungen der Postverordnung