Content:

Mittwoch
22.01.2003

Die Schaffhauser Regierung befürwortet eine neue Bestimmung über die Medienpolitik in der Bundesverfassung. Damit soll sich die Vielfalt der Presse fördern lassen. Für eine eigenständige, unabhängige Meinungs- und Willensbildung in einer Region seien vielfältige, eine gewisse Qualität aufweisende und sich in einem Wettbewerb befindende Medien notwendig, schreibt die Kantonsregierung. Die Fördermassnahmen dürften aber die Unabhängigkeit der Medien nicht beeinträchtigen. Dies betonte die Regierung am Mittwoch in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation.

Die neu vorgeschlagene Bestimmung in der Bundesverfassung ermögliche sowohl eine direkte als auch eine indirekte Presseförderung. Sie erlaube zielgerichtetere Massnahmen als das Postgesetz, auf welchem die heutigen, indirekten Subventionen basierten. Dieses System der indirekten Unterstützung durch Verbilligung der Posttaxen soll durch eine direkte Subventionierung von Presseerzeugnissen ersetzt werden. Die zu fördernden Medien sollen dabei bestimmte Kriterien erfüllen, die auf Gesetzesstufe definiert werden sollen. Diese später zu definierenden Kriterien der Förderungswürdigkeit müssen nach Ansicht der Schaffhauser Regierung möglichst objektiv sein. Sie dürften keinesfalls als Grundlage zur Beschneidung der Medienfreiheit verwendet werden. Zudem geht es nach Meinung des Regierungsrates nicht an, dass auf diese Weise eine nationale Medienbehörde die Qualität der Presseerzeugnisse beurteilt.