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Mittwoch
25.04.2001

Die Schaffhauser Regierung kritisiert in ihrer Vernehmlassung den Entwurf des Bundesrats für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG): Die Trägerschaft für die SRG soll vor allem nicht den Eindruck einer «Quasi-Bundesanstalt» entstehen lassen. Gegenüber dem eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beanstandet die Regierung, dass nur die nationalen Radio- und TV-Gesellschaften von den Gebühreneinnahmen profitieren sollen. Solche Einnahmen sollten auch für jene Radio- und Fernsehgesellschaften zur Verfügung stehen, die den regionalen Service Public sicherstellen. Das Gesetz ignoriere zudem weitgehend die regionalen Bedürfnisse «der Subregionen des deutschsprachigen Landesteils».