Europas Raucher werden in Zukunft Begriffe wie «Mild» oder «Leicht» auf den Zigarettenschachteln nicht mehr antreffen. Die Verschärfung der EU-Tabak-Richtlinie sieht zudem vor, dass bis zu 30% der Packungsoberfläche für Warnungen vor den Gesundheitsfolgen durch das Rauchen verwendet werden. Auch wurden erstmals Höchstwerte für Nikotin (1 Milligramm) und Teer (10 Milligramm) in Zigaretten festgelegt. Das EU-Gesetz, das Ende September 2002 in Kraft tritt, wurde am Dienstag vom EU-Parlament in zweiter und abschliessender Lesung gebilligt. Noch in diesem Monat will die EU-Kommission einen neuen Anlauf zu einem europaweiten Tabakwerbeverbot unternehmen. Mit dem ersten Versuch war der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar David Byrne im vergangen Herbst an einer Klage der deutschen Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gescheitert. Die Richter hatten das bereits von allen europäischen Institutionen gebilligte Reklameverbot mit der Begründung aufgehoben, der EU-Gesetzgeber habe die Richtlinie auf eine falsche Rechtsgrundlage gestellt. Byrne versichert, sein erneuter Vorstoss werde den Einwänden des Gerichts Rechnung tragen. Er will das Werbeverbot auch gegen den möglichen Widerstand der Regierung in Berlin durchsetzen. Die Belege dafür, dass Reklame zum Rauchen animiere, seien überwältigend, ein Verbot deswegen dringend geboten.
Dienstag
15.05.2001