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Sonntag
09.11.2003

Catherine Zeta Jones und Michael Douglas erhalten per Gerichtsurteil Schadensersatz für Papparazzi-Fotos ihrer Hochzeit in Höhe von umgerechnet 32 300 Franken. Die beiden hatten die britische Illustrierte «Hello!» auf 875 000 Euro verklagt, weil diese heimlich gemachte Aufnahmen von ihrer Hochzeit in New York veröffentlicht hatte. Das Konkurrenzblatt «OK!», das die exklusiven Fotorechte gekauft hatte, bekommt von «Hello!» Schadenersatz in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro. «OK!» hatte argumentiert, dass der Absatz seiner Ausgabe mit den Hochzeitsbildern weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei, weil «Hello!» die unautorisierten Bilder veröffentlicht hatte. Jones und Douglas hatten das Verfahren auch als Musterprozess für die Einführung eines britischen Persönlichkeitsrechts verstanden. Siehe auch: Kein englisches Persönlichkeitsrecht; trotzdem Schadenersatz