Content:

Montag
11.08.2003

Der Rechtsstreit um Schadenersatzforderungen des gescheiterten Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank wegen Äusserungen des ehemaligen Vorstandssprechers Rolf Breuer geht in eine neue Runde. Am Mittwoch beginnt die Berufungsverhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht. Das Landgericht München hatte im Februar entschieden, dass Kirch wegen Verstosses gegen das Bankgeheimnis Anspruch auf Schadenersatz habe. Die Höhe des Anspruches wurde mit dem Urteil noch nicht festgelegt. Breuer hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
In der zweiten Instanz wird eine Entscheidung frühestens in etwa vier Wochen erwartet. Zum Auftakt der Berufungsverhandlung sollen vor allem juristische Fragen des Rechtsstreits erörtert werden. Im Falle einer Beweisaufnahme könnte sich der Prozess noch zwei Monate länger hinziehen.

Auch in der zweiten Instanz werde die Höhe des Schadenersatzanspruchs nicht Gegenstand der Verhandlung sein, sagte die Sprecherin. In dem Rechtsstreit geht es um eine Aussage Breuers in einem Fernsehinterview im Februar 2002. Darin anwortete Breuer auf die Frage, ob die Banken bereit seien, Kirch weiterhin unter die Arme zu greifenr: «Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.» Nach Auffassung des Münchner Landgerichts hatte Breuer mit dieser Äusserung gegen die Verschwiegenheitspflicht der Banken verstossen.