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Samstag
08.06.2013

Scarlett Johansson hat den französischen Verlag JC Lattès in Paris wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte verklagt. Grund ist der neue Roman von Bestsellerautor Grégoire Delacourt, «La première chose qu'on regarde», in dem die Protagonistin, ein Topmodel, mit der US-Schauspielerin verglichen wird.

Wie der Verlag am Freitag mitteilte, wolle Johansson einerseits Schadenersatz, aber auch, dass es dem Verlag verboten wird, die Rechte an dem Buch weiterzuverkaufen. Dadurch könnte eine allfällige Verfilmung verhindert werden.