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Freitag
13.03.2015

Marketing / PR

Die SBB und der Bund Schweizer Werbeagenturen (bsw) haben sich in punkto Vorgehen der SBB bei der Auftragsausschreibung zur «Weiterentwicklung der SBB Dachkommunikation» geeinigt. Der Verband und das Bahnunternehmen haben sich am Mittwoch zu einer Aussprache getroffen.

«In der ersten Phase der Ausschreibung der Bewerbung zur eigentlichen Konkurrenzpräsentation ist auf das Vorstellen von kreativen Lösungen mit Umsetzungen zu verzichten», empfiehlt der bsw basierend auf der Aussprache mit der SBB.

Der bsw hatte die SBB-Ausschreibung kritisiert, weil diese verlangte, dass in der ersten Runde neben den üblichen Referenzen vollständige Präsentationen, inklusive Kreativkonzept mit Umsetzungen und verbindliche Offerten eingereicht werden. Damit würden die Agenturen aufgefordert, gratis für den Bund zu arbeiten, monierte der Werbeverband.

Der bsw geht nun davon aus, dass das Vorstellen von kreativen Lösungen keine Voraussetzung für die Einladung zur zweiten Runde ist. «Einzugeben sind ausschliesslich schriftliche Überlegungen zur Aufgabe auf maximal zwei A4-Seiten. Dies in Ergänzung zu den verlangten Unterlagen und Informationen, die in den Ausschreibungsbedingungen und im Pflichtenheft festgehalten sind», schreibt der Verband am Donnerstag.

In der zweiten Runde, zu der die besten fünf Angebote eingeladen werden, ist seitens der SBB eine Vergütung von 10 000 Franken vorgesehen.

Auch in punkto Copyright konnten der bsw und die SBB einen gemeinsamen Nenner finden: «Mit Ausnahmen der Gewinneragentur, deren Copyright mit dem Honorar abgegolten wird, bleibt das Nutzungsrecht an präsentierten Überlegungen und Konzepten (Phase 2) bei den sich bewerbenden Agenturen und wird nicht automatisch an die SBB AG übertragen.»

SBB und bsw haben vereinbart sich in den nächsten Monaten zusammenzusetzen, um gemeinsam ein verbindliches Vorgehen zu definieren, nach dem in Zukunft Agenturen evaluiert und Konkurrenzpräsentationen ausgeschrieben werden.